DOPPELLEHRE.

Die Doppellehre.

Besonders attraktiv ist eine Doppellehre.

Dabei kann nach Lehrabschluss in nur einem Jahr ein weiterer, naheliegender Beruf erlernt werden.

Beispiel:
Betonfertigungstechniker(in) und Tiefbauer(in)
oder
Technischer Zeichner und Betonfertigungstechniker(in)

Das Berufsausbildungsgesetz erlaubt die gleichzeitige Ausbildung in zwei Lehrberufen bei einem Lehrberechtigten. Die Lehrzeitdauer wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer beider Lehrberufe halbiert plus ein Jahr, jedoch höchstens vier Jahre, also:
Bei der Doppellehre beträgt die Dauer der Gesamtlehrzeit die Hälfte der Gesamtdauer der beiden festgesetzten Lehrzeiten, vermehrt um ein Jahr. Die gesamte Lehrzeit darf aber höchstens vier Jahre betragen.

Der Berufsschulbesuch ist bei den Doppellehrverhältnissen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich besteht keine erhöhte Berufsschulpflicht gegenüber jenen Lehrlingen, die in einem Normallehrverhältnis ausgebildet werden. Allerdings ist es die Bemühung der Berufsschulen, den Lehrlingen in Doppellehrverhältnissen den Abschluss für beide Lehrberufe zukommen zu lassen. Das geschieht bei den Lehrberufskombinationen mit höheren Lehrlingszahlen z.B. durch gemeinsame Fachklassen.

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